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Ausgabe 2014
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Steuergeheimnis

tax secrecy. Das St. ist eine verschärfte Form des Amtsgeheimnisses in Steuersachen. Damit soll das Steueraufkommen gesichert werden. Der Steuerpflichtige soll nicht gehindert werden, alle für die Besteuerung bedeutsamen Angaben gegenüber der Finanzbehörde zu machen. Deshalb soll er nicht befürchten müssen, seine persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse könnten Unbefugten bekannt werden. - Die Verletzung des St. ist nach § 335 Abgabenordnung strafbewehrt. Möglich ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.





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