Teileinzahlung
partly paid up capital. T. entstehen, weil Bareinzahlungen auf das Grundkapital einer AG bzw. das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nur mindestens ein Viertel des Nennbetrags der ausgegebenen Aktien bzw. des Stammkapitals umfassen müssen (Bareinlage). Sacheinlagen müssen vollständig geleistet werden (§ 36a AktG, § 7 GmbHG). - In der Bilanz werden die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen ausgewiesen. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen dürfen auch vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt werden (§ 272 HGB).
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