Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Teilwert

going-concem value. Nach dem Einkommensteuergesetz ist der T. der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wenn er den Betrieb fortführte. - Im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütem des Anlagevermögens wird davon ausgegangen, dass der T. den Anschaffungs- oder Herstellungskosten entspricht. - Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütem des Anlagevermögens werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die lineare AfA vermindert. Bei Wirtschaftsgütem des Vorratsvermögens wird der T. grundsätzlich mit den Wiederbeschaffungskosten gleichgesetzt. Zahlungsmittel und Forderungen werden mit dem Nennwert bewertet. Bei Wertpapieren gilt der Börsen- oder Marktpreis als T. - Vgl. Teilwertabschreibung.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Teilwandelschuldverschreibung
 
Teilwertabschreibung
Weitere Begriffe : Telekurs Finanzinformationen AG | Bezugsrecht, Besteuerung | Access Point
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.