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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Termingeschäfte

Zeitgeschäfte, forward exchange transactions/deals. Verträge über Abnahme und Lieferung von Waren, Wertpapieren, Finanzinstrumente oder Devisen zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis oder an der Börse am Stichtag festgestellten Kurs. T. können als standardisierte Kontrakte oder als individuell vereinbarte Kontrakte abgeschlossen werden (Termingeschäftsarten). -     Die nicht notwendigerweise an einer Börse getätigten T. sind in Deutschland im Anschluss an die Weltwirtschaftkrise zu Beginn der dreißiger Jahre zunächst eingestellt worden. Seit 1970 wurden in Deutschland wieder Optionsgeschäfte auf Aktien getätigt, so dass Investoren für den Terminhandel mit deutschen Wertpapieren nicht mehr ausschließlich auf ausländischen Börsen angewiesen waren. Mit der Einführung der vollcomputerisierten DTB 1990 und der aus dieser und der schweizerischen SOFFEX 1998 hervorgegangenen Derivatebörse Eurex hat die Bedeutung von T. in Deutschland stark zugenommen. - Zu den T. zählen insbesondere Forwards und Futures (Financial Futures) sowie Optionen. An der Eurex werden Optionen auf deutsche, schweizerische, skandinavische, niederländische und italienische Aktien, ergänzt um Futures und Optionen auf DAX, SMI, FOX, DJ Stoxx 50, DJ Euro Stoxx 50, angeboten. Des Weiteren werden Futures und Optionen auf verschiedene Geldmarktprodukte (z.B. Dreimonats-Euribor-Future) und Kapitalmarktprodukte (z.B. Euro-Bund-Future) angeboten. -         Warentermingeschäfte, z.B. auf Schlachtschweine, Kartoffeln, Weizen usw., werden in Deutschland an der Warenterminbörse Hannover gehandelt. - Aufgrund der mit T. verbundenen Risiken, die z.T. weit über das eingesetzte Kapital hinausgehen können (Margin Call), ist in Deutschland zur Teilnahme am Eurex-Handel die Termingeschäftsfähigkeit erforderlich. Gegensatz: Kassageschäft.





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Termingeschäft
 
Termingeschäfte, Überwachung
Weitere Begriffe : Optionsausübung | Netting-Vereinbarung | Gegenparteirisiko
 
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