Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Unternehmensübernahme

takeover, acquisition. Bezeichnung für den Wechsel des Mehrheitsaktionärs eines Unternehmens. Eine U. wird dann erreicht, wenn ein Investor oder eine Investorengruppe die Stimmenmehrheit innehat. Es wird zwischen freundlichen Übernahmen (Friendly Takeover) und feindlichen Übernahmen (Hostile Takeover) unterschieden. Bei U. sind die verschiedenen nationalen Übernahmeregeln zu beachten, so z.B. in Deutschland der Übernahmekodex bzw. das Übernahmegesetz oder der in Großbritannien geltende City Code. - Vgl. auch Mergers & Acquisitions.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Unternehmensanleihe
 
Unternehmensbericht, company report
Weitere Begriffe : variabel verzinsliche Anleihe | Titel | Renditestruktur
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.