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Ausgabe 2014
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Verletzung der Berichtspflicht durch Prüfer oder Gehilfen eines Prüfers

injury of the liability of reporting by the auditor or his assistants. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis der Prüfung falsch berichtet oder erhebliche Umstände im Bericht verschweigt. Erfolgt die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder zu schädigen, erhöht sich die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre.





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