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Ausgabe 2014
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Vertagung der Hauptversammlung der AG

adjournment of the shareholders\' meeting. Eine V.d.H.d.A. ist notwendig, wenn der angesetzte Zeitraum für die Hauptversammlung nicht ausreicht, um sämtliche Tagesordnungspunkte ordnungsgemäß abzuhandeln. Dazu kann es insbesondere dann kommen, wenn durch strittige Tagesordnungspunkte sich der Zeitablauf verzögert, weil Aktionäre einen erhöhten Informationsbedarf besitzen. Die Vertagung hat im Regelfall zur Folge, dass die Hauptversammlung am Folgetag fortgesetzt wird; eine erneute Einberufung ist erforderlich, wenn die Möglichkeit einer Fortsetzung am Folgetag bei der ursprünglichen Einberufung nicht angekündigt worden ist.





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