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Ausgabe 2014
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Verwahrung von Wertpapieren

custody of securities. Die Wertpapierverwahrung wird von Kreditinstituten für Kunden entweder im geschlossenen oder im offenen Depot vorgenommen. Bei einer Verwahrung im geschlossenen Depot, für das die Bestimmungen des Depotgesetzes (DepotG) keine Anwendung finden, kennt der Verwahrer den Inhalt des Depots nicht. Dagegen werden die Wertpapiere bei der Verwahrung im offenen Depot dem Verwahrer unverschlossen übergeben. Der Deponent beauftragt den Verwahrer neben der reinen Aufbewahrung auch mit der Verwaltung seiner Wertpapiere. Bei offenen Depots, die die Regelform der V.v.W. darstellen, lassen sich als Formen der Verwahrung die Sonderverwahrung und die Sammelverwahrung unterscheiden.





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