Werbungskosten
income-related expenses. Nach der gesetzlichen Definition sind W. Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen, die sich als erfolglos erweisen, Ausgaben bei gesicherten Einnahmen, vorweggenommene Ausgaben und Ausgaben nach Beendigung der wirtschaftlichen Betätigung sind auch W. - W. können im Rahmen der Einkommensteuer von der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie entstanden sind. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen besteht eine Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 50 Euro bzw. für gemeinsam veranlagte Ehegatten 100 Euro. - Vgl. hierzu Sparerfreibetrag.
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