Wertpapierrechnung (WR)
Effektenrechnung;; spezielle Form der Wertpapierverwahrung für Wertpapiere die im Ausland gelagert werden. Der Depotkunde erhält von seiner Inlandsbank unter Angabe des Lagerortes eine Gutschrift in WR für seine im Ausland erworbenen und dort verwahrten Wertpapiere. Als Lagerort gilt dabei jeweils der ausländische Staat. Der inländische Käufer hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückgabe gleichartiger Wertpapiere. Wertpapierrecht, law of negotiable instruments. Der Begriff W. umfasst in der deutschen Rechtssprache verschiedene Teilbereiche des Privatrechts. Hierzu zählen neben den im Mittelpunkt stehenden Materien von Wechsel- und Scheckgesetz auch einzelne Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (z.B. §§ 793 ff. betreffend Inhaberschuldverschreibungen).
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