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Ausgabe 2014
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Wertpapierrat

wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BAFin) nach § 15 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gebildet und besteht als föderales Gremium aus Vertretern der Bundesländer. Er wirkt bei der Aufsicht mit und berät die BAFin insbesondere (1) bei dem Erlass von Rechtsverordnungen und der Aufstellung von aufsichtsrechtlichen Richtlinien (z.B. Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen), (2) hinsichtlich der Auswirkungen von Aufsichtsfragen auf die Börsen- und Marktstrukturen sowie den Wettbewerb im Wertpapierhandel, (3) bei der Abgrenzung von Zuständigkeiten der BAFin und der Börsenaufsichtsbehörden. Der Wertpapierrat kann der BAFin ferner Vorschläge zur allgemeinen Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis unterbreiten. Die BAFin berichtet ihm mindestens einmal jährlich über ihre Aufsichtstätigkeit, die Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis und über die internationale Zusammenarbeit. Er wird mindestens einmal jährlich einberufen, ferner auf Verlangen von einem Drittel seiner Mitglieder. Der Wertpapierrat kann Sachverständige anhören. An seinen Sitzungen können Vertreter der Bundesministerien der Finanzen, der Justiz und der Wirtschaft sowie der Deutschen Bundesbank als Gäste teilnehmen.





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