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Ausgabe 2014
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Wertsicherungsklausel

stable value clause. Die W. ist eine vertragliche Vereinbarung zum Zwecke der Absicherung gegen Geldentwertung bzw. Inflation. Der Geldwert einer geschuldeten Geldeinheit verändert sich bei Abrede einer W. mit dem Preis bzw. der Höhe eines anderen Gegenstands, wie z.B. Gold. Das Risiko zwischenzeitlicher Entwertung trägt der Schuldner. Bis zum 31.12.1998 bedurften W. in der BRD der Genehmigung der Deutschen Bundesbank. Im Zuge des Übergangs der Währungshoheit auf die Europäische Zentralbank wurden diese Regelungen durch das Euro-Einführungsgesetz aufgehoben. Das neu eingeführte Preisangaben- und Preisklauselgesetz (PaPkG) enthält das grundsätzliche Verbot von W., es sind jedoch Ausnahmen hierzu möglich, z.B. alle Finanzdienstleistungen bis auf Verbraucherkreditverträge.





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