Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zinskonversion

interest rate conversion. Stellt sich bei einer festverzinslichen Anleihe nach ihrer Emission heraus, dass die ihr zugrundeliegende Verzinsung nicht mehr der Marktlage gerecht wird, kann durch eine Konversion der Nominalzinssatz nachträglich geändert werden. Der Anleiheschuldner muss hierzu, bzw. zu einer Anleihekündigung, ausdrücklich in der Anleiheausstattung berechtigt sein. - Eine Herabsetzung der Nominalverzinsung durch Konversion (Herunterkonvertierung) ist heute nur noch durch Kündigung der Anleihe und Ausgabe einer neuen Anleihe (Konversionsanleihe) zulässig. Per Gesetz kann zudem eine staatliche Zwangskonversion vorgeschrieben werden.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Zinsinstrument
 
Zinskupon
Weitere Begriffe : Guillochen | mediogültig | FWB
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.