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Ausgabe 2014
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Zulassungsfrist

Zeitraum, für den die Zulassung eines Wertpapiers zur Börsenein- führung im Regelfall gilt. Die von Zulassungsstelle (amtlicher Handel) bzw. - ausschuß (Geregelter Markt, Neuer Markt) nach Absolvieren des Zulassungsverfahrens erteilte Zulassung muss innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung wahrgenommen werden. Andernfalls erlischt sie, kann auf begründeten Antrag des Emittenten aber prolongiert werden (§ 42IV BörsG).





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