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Ausgabe 2014
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Abwicklungsgeschäft

bezeichnet ein Geschäft nach Ausführung eines Auftrages zwischen dem Kommissionär und seinem Auftraggeber und ist damit ein Bestandteil des Kommissionsgeschäfts. Es dient der Übertragung der vom Kommissionär im eigenen Namen erworbenen Rechtspositionen auf den Kommittenten.





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