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Ausgabe 2014
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Börsenaufsicht

stock exchange supervision; Oberbegriff für die Marktaufsicht über den Handel an den deutschen Börsen und die Rechtsaufsicht über die Börsen. Innerhalb des Aufsichtssystems für den Wertpapierhandel überschneiden sich die Aufsichtskompetenzen. Zunächst besteht eine umfassende Zuständigkeit der Börsenaufsichtsbehörden der Länder für die Marktaufsicht über den Börsenhandel und die Rechtsaufsicht über die Börsen (§ 1 II BörsG). Zweite Säule der B. ist die börseninterne Marktaufsicht insbesondere durch die HandelsÜberwachungsstellen der Börsen (§ lb BörsG). Zudem hat auch die Börsengeschäftsführung nach den Börsenordnungen der einzelnen Börsen die Befolgung der die Wertpapierbörse betreffenden Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstigen Regelungen zu überwachen. Die B. ist insoweit Teil der Börsenselbstverwaltung. Soweit es die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über den Wertpapierhandel und des Wertpapier- Verkaufsprospektgesetzes betrifft, unterliegt der Börsenhandel der Kontrolle des Bun- desaufsichtsamts für den Wertpapierhandel (BAWe). In dessen Zuständigkeit fallen somit vor allem die Bekämpfung von Insidergeschäften und die Überwachung der den Marktteilnehmern obliegenden Publizitätspflichten.





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