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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Börsengeschäftsabwicklung

stock market transaction settlement. Alle an der Börse getätigten Geschäftsabschlüsse in Wertpapieren müssen in die Börsen-EDV eingegeben werden. Im Präsenzhandel geschieht dies durch den skontroführenden Makler und im elektronischen Handelssystem Xetra werden die Geschäftsdaten automatisch in die Börsen-EDV transferiert. Die unter den Börsenhändlern geschlossenen Direktgeschäfte sind im Zweifel vom Verkäufer in das System einzustellen. Bei den in der Girosammel Verwahrung befindlichen Wertpapieren erfolgt die elektronische Weiterleitung der Geschäftsdaten an die Clearstream Banking AG, die in Deutschland die Funktion einer zentralen Wertpapiersammelbank übernimmt. Kunden der Clearstream Banking AG können nur Kreditinstitute sein, die zugleich eine Kontoverbindung bei der zuständigen Landeszentralbank unterhalten. Die Lieferung der Wertpapiere erfolgt ohne die Bewegung effektiver Stücke in der Weise, dass sie von dem Konto des veräußernden Kreditinstitutes (Börsenhandeisteilnehmer) abgebucht und dem Konto des erwerbenden Kreditinstitutes gutgeschrieben werden. Die Lieferung in einer bestimmten Stückelung oder von Stücken einer bestimmten Serie oder Gruppe kann dabei nicht verlangt werden. Parallel zu dieser Umbuchung erfolgt die Verrechnung der Kaufpreiszahlung zwischen den Landeszentralbankkonten der Clearstream Banking AG und den beteiligten Kreditinstituten. Das erwerbende Kreditinstitut verschafft seinem Kunden dann das Miteigentum an dem Sammelbestand und weist die vom Kunden georderten Wertpapiere in dessen individuellem Wertpapierdepot aus. Bei Wertpapieren, die in Streifbandverwahrung bzw. Sonderverwahrung verwaltet werden, erfolgt die Lieferung der Wertpapiere grundsätzlich durch Übergabe seitens des veräußernden Kreditinstitutes an das erwerbende Kreditinstitut. Allerdings kann auch hier die Clearstream Banking AG auf Antrag eingeschaltet werden, die dann die Übermittlung der Wertpapiere zwischen den beiden beteiligten Kreditinstituten übernimmt. Im Falle der Streifbandverwahrung verschafft das erwerbende Kreditinstitut seinem Kunden das Alleineigentum an den Wertpapieren. Es verwahrt sie für den Kunden gesondert und von ihren eigenen Beständen sowie den Beständen Dritter getrennt. Bei den an der Eurex abgeschlossenen Termingeschäften erfolgt die Lieferung bzw. Abnahme der Basiswerte über die Clearingstelle der Eurex, die zudem auch die Geldverrechnung übernimmt. Dieses gilt auch für den Fall, dass Termingeschäfte nicht durch Lieferung bzw. Abnahme des Basiswertes sowie Kauf- preiszahlung erfolgen, sondern durch einen Barausgleich ersetzt werden. - Vgl. auch Börsengeschäfte und Erfüllungsarten.





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