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Ausgabe 2014
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Compliance-Organisation

Bezeichnung für die zur Einhaltung von Richtlinien, durch das Gesetz z.T. vorgeschriebene, Aufbau- und Ablauforganisation in einer Bank. Compliance (Wohlverhalten) ist eine Bezeichnung für ein Konzept, das das rechtmäßige Verhalten der Mitarbeiter im Umgang mit vertraulichen Informationen in einem Unternehmen sicherstellen soll. Hierzu gehören insbesondere die Einhaltung der Richtlinien des § 33 I WpHG. Zielsetzung dieser Vorschrift ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit eines • Wertpapierdienstleistungsunternehmens sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Insiderrichtlinien des WpHGs (§§ 13-15 WpHG) muss die C. auch sogenannte Beobachtungslisten (Watch List) und Sperrli- sten (Restricted List) kontrollieren. Die Aufnahme in diese Listen erfolgt immer dann, wenn im Unternehmen Informationen (EG-Insiderrichtlinie, Insider- Informationen) vorhanden sind, deren Bekanntwerden eine Kursveränderung des entsprechenden Wertpapiers zur Folge hätte. Die Geschäfte mit den in die Watch List auf genommenen Wertpapieren werden dahingehend überprüft, ob ein Mitarbeiter die ihm bekannten Informationen für eigene Zwecke ausgenutzt hat. Für Wertpapiere in der Restricted List besteht ein generelles Handelsverbot für Mitarbeiter aus dem Unternehmen. - Des Weiteren muss durch die C.    sichergestellt werden, dass durch Errichtung von Informationsbarrieren (Chinese Walls) insiderrelevante Informationen bestimmte Vertraulichkeitsbereiche des Unternehmens nicht verlassen können. - Vgl. auch EG-Insiderrichtlinie.





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