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Ausgabe 2014
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Eigenverwahrung

self safekeeping. Bei der E. verwahrt der Eigentümer die effektiven Stücke selbst und beauftragt damit nicht, wie in den meisten Fällen üblich, eine Depotbank. Der Eigenverwahrer übernimmt also selbst die Verantwortung für die Einlösung fälliger Zins- und Dividendenscheine und für die termingerechte Tilgung fälliger Anleihen. - Vgl. auch Aufbewahrung von Wertpapieren.





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