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Ausgabe 2014
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Emission von Aktien

issue of shares/stock, equity launch. Eine Aktienemission erfolgt im Rahmen der Gründung einer Aktiengesellschaft oder im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung einer AG. Die E. v.A. kann im zweiten Fall entweder von bereits börsennotierten AG‘s oder im Rahmen einer erstmals an den Kapitalmarkt tretenden Gesellschaft (Initial Public Offering) erfolgen. - Die Erhöhung des Kapitals einer AG erfolgt entweder effektiv (über Zuführung neuer Mittel) oder nominell (über eine Umwandlung offener Rücklagen). Es gibt drei Arten effektiver Kapitalerhöhungen: a) Die ordentliche Kapitalerhöhung (§ 182 ff AktG) erfolgt gegen Einlagen. Dabei erhalten die Altaktionäre ein Bezugsrecht, welches aber wieder ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann, b) Die bedingte Kapitalerhöhung (§ 192 ff AktG) erfolgt nur insoweit, wie von Bezugsund Umtauschrechten auf neue Aktien Gebrauch gemacht wurde. Diese Kapitalerhöhung ist nur bei Wandel- und Options- anleihen oder bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften zulässig, c) Ferner kann auch eine genehmigte Kapitalerhöhung (§ 202 ff AktG) durchgeführt werden (genehmigtes Kapital). - Die E.v.A. stellt für Unternehmen eine Möglichkeit dar, sich Kapital für weitere Investitionen über den Kapitalmarkt zu beschaffen und damit zukünftiges Wachstum zu finanzieren. Dies geschieht sowohl bei Unternehmen, die erstmals an den Kapitalmarkt treten, als auch bei bereits notierten Unternehmen, die eine Ausweitung des Geschäfts anstreben.





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