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Ausgabe 2014
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Rückstellungspolitik

provisions policy. Bezeichnung für einen Teilbereich der Bilanzpolitik, der durch die Nutzung bestimmter Ansatz- und Bewertungswahlrechte im Rahmen der Bildung von Rückstellungen Einfluss auf die Höhe des Jahresüberschusses eines Unternehmens hat. Ob eine Passivierangspflicht oder ein -Wahlrecht besteht, ist von der jeweiligen Art der Rückstellung abhängig und in § 249 I, II HGB durch den Gesetzgeber geregelt. Eine vermehrte Bildung von Rückstellungen durch die Nutzung der Pas sivierungsWahlrechte führt zu einem sinkenden Jahresüberschuss und einer geringeren Steuerzahllast für das laufende Geschäftsjahr, und umgekehrt. Bei der Bewertung der Hohe der Rückstellungen ergeben sich zudem Gestaltungsspielräume, da die anzusetzenden Rückstellungsbeträge oft nur durch Schätzungen im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung ermittelt werden und nicht objektiv überprüfbar sind.





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