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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Verwahrstelle

custodian bank. Verwahrer im Sinne des Depotgesetzes sind Kaufleute, denen Wertpapiere unverschlossen zur Verwahrung anvertraut werden. Dies trifft vor allem für Kreditinstitute und Wertpapiersammelbanken zu. Bei Hausverwahrung ist die V. die Hausbank, während bei einer Drittverwahrung in der Regel eine Wertpapiersammelbank oder ein Zentralinstitut mit Sitz am Börsenplatz beauftragt wird. Bei V. für Wertpapiere (Depot) ist zu unterscheiden zwischen einem Wertpapierdepot bei einer Bank in dem Wertpapiere aller Art, auch Fondsanteile, aufbewahrt werden können und einem Depot bei einer Kapitalanlagegesellschaft, das nur beim Kauf von Fondsanteilen eingerichtet wird und in dem die Fondsanteile gebucht werden.





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