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Ausgabe 2014
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Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Aufgaben

Federal Securities Supervisory Office, responsibilities. Dem BAWe obliegt innerhalb des Aufsichtssystems für den Wertpapierhandel die Marktaufsicht über den gesamten (börsli- chen und außerbörslichen) Wertpapierhandel, den Handel mit Derivaten und Geldmarktinstrumenten (§§ 4,1 WpHG) sowie über die Erbringung von sonstigen Wertpapierdien- stleistungen und Wertpapiemebendien- stleistungen (Wertpapierdienstleistungen nach Wertpapierhandelsgesetz, Wert- papiemebendienstleistungen nach Wertpapierhandelsgesetz) (§§ 4, 2 III, lila WpHG). Es ist insbesondere zuständig für die Verfolgung und Bekämpfung von Insidergeschäften (§ 16 WpHG) und die Überwachung der Ad-hoc- Publizitätspflicht börsennotierter Unternehmen (§ 15 WpHG). Daneben überwacht es die Verpflichtung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie der zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmen, alle Geschäfte in Wertpapieren und Derivaten zu melden (§ 9 WpHG), die Erfüllung der Publizitätspflichten bei Veränderungen der Stimmrechtsanteile bei im amtlichen Handel notierten Unternehmen (Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften) (§ 29 WpHG) sowie die Einhaltung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten der Wertpapierdienstlei stungsunternehmen (§ 35 WpHG). Dem BAWe obliegt zudem die internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung des Wertpapierhandels (§§ 7, 19, 30, 36c WpHG). - Darüber hinaus gehört die Überprüfung der nach dem Wertpapier- Verkaufsprospektgesetz zu erstellenden Verkaufsprospekte für Wertpapiere auf Vollständigkeit zu den Aufgaben des BAWe (§ 8a VerkProspG). Es ist zugleich Hinterlegungsstelle für diese Verkaufsprospekte (§ 8 VerkProspG). - Vgl. auch Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Meldepflichten, Compliance und Verhaltensregeln.





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