Deckungsregister
covering register. In dieses Register trägt die Hypothekenbank gemäß § 41 HypBankG bzw. das Pfandbriefinstitut gemäß § 8 I Pfandbriefgesetz diejenigen Grundschulden, Hypotheken, Kommunaldarlehen und Ersatzdeckungswerte ein, die zur Besicherung der Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen vorgesehen sind (Deckungsmasse). Vierteljährlich muss der Treuhänder der Aufsichtsbehörde eine Aktualisierung des Registers mitteilen. - Vgl. auch Pfandbriefdeckung und Deckungsdarlehen.
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