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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Depot

Bezeichnung für die Gesamtheit der für einen bestimmten Anleger bei einer Bank hinterlegten Wertgegenstände, hier insbesondere Wertpapiere. securities account. Das D. dient der Verwahrung und Verwaltung von Vermögensgegenständen bei Kreditinstituten. Bei Banken wird zwischen offenen und geschlossenen D. (Depotarten) unterschieden. Rechtsgrundlage für die Verwahrung und Verwaltung von D. durch Kreditinstitute ist das Depotgesetz, nach welchem folgende Effektenverwahrungsarten unterschieden werden können: SammelVerwahrung, Sonderverwahrung, Tauschverwahrung und Drittverwahrung. - Im Interesse einer einheitlichen Depotführung im Verkehr zwischen Kreditinstituten schreiben die Depotprüfungsrichtlinien die Verwendung folgender Depotbezeichnungen vor. Das D. A (own securities deposit) bezeichnet man auch als Eigendepot. Ein Drittverwahrer wurde mit der Verwahrung von Wertpapieren beauftragt. Die Wertpapiere sind Eigentum des Zwischen Verwahrers. Dies wird dem Drittverwahrer mittels Eigenanzeige ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt. Die Wertpapiere haften für alle Verbindlichkeiten des Zwischenverwahrers. - Das D. B (third- party securities account) bezeichnet man auch als Fremd- oder Anderdepot. Ein Drittverwahrer wurde mit der Verwahrung von Wertpapieren beauftragt. Die eingelieferten Wertpapiere gelten nach dem Grundsatz der Fremdvermutung immer als Kundenbestände. Die Wertpapiere haften nur für Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Verwahrung entstanden sind (z.B. Depotgebühren). - Das D. C (pledged- securities deposit) ist ein Pfanddepot. Ein Drittverwahrer wurde mit der Verwahrung von Wertpapieren beauftragt. Die Wertpapiere jedes Hinterlegers haften für den gesamten dem Zwischenverwahrer gewährten Rückkredit in voller Höhe. - Das Depot D (special pledged-securities deposit) ist ein Sonder- pfanddepot. Ein Drittverwahrer wurde mit der Verwahrung von Wertpapieren beauftragt. Die Wertpapiere des Hinterlegers haften nur bis zur Höhe des ihm gewährten Rückkredites (beschränkte Verpfändung). - Vor dem Hintergrund dieser Depotarten wird der Wertpapiereigenbestand einer Bank häufig auch nur als D. A bezeichnet.





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Depositum reguläre
 
Depot A
Weitere Begriffe : Bezugsrecht auf Wandelobligationen | Euro-Warrants auf US Treasury-Bonds | A la baisse
 
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