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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Effektenlieferung

delivery of securities. Die E. im eigentlichen Sinne bezeichnet den Vorgang der Auslieferung effektiver Stücke. - Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter E. den rechtlichen Transfer und die Entgegennahme von Eigentumsrechten an Wertpapieren. Auslöser einer E. können sowohl physische Lieferverpflichtungen aus Termingeschäften sein, als auch ein direkter börslicher oder außerbörslicher Handel der Wertpapiere zwischen zwei Marktteilnehmern gegen Bargeld. - Die E. in der BRD wird in den meisten Fällen, abhängig von der Art der Wertpapierverwahrung der Depotbank, aus der Girosam- melverwahrung oder der Streifbandverwahrung durchgeführt. Die Auslieferung der erworbenen Effektenstücke gegen Bargeld an einen Kunden ist zwar möglich, erfolgt aber auf hochentwickelten Wertpapiermärkten nur in Ausnahmefällen. Der Grund hierfür liegt in den damit verbundenen Ineffizienzen durch die große Anzahl täglich durchzuführender Wertpapiertransaktionen und dem hohen zeitlichen bzw. kostenmäßigen Abwicklungsaufwand. - Die Lagerung von Wertpapierbeständen bei Wertpapiersammelbanken macht die Auslieferung von Effekten überflüssig. In der BRD benutzen beispielsweise die Marktteilnehmer zum Zweck der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen i.d.R. die Vermittlungsdienste der Clearstream International. Clearstream International führt die aus Wertpapiertransaktionen hervorgehenden Veränderungen der Eigentumsrechte an Wertpapieren durch, indem die entsprechenden Umbuchungen auf den Kundendepots bzw. auf den Depots der von den Kunden eingesetzten Finanzintermediäre vorgenommen werden. Im Fall der streifbandverwahrten Effekten erfolgt zusätzlich eine Kennzeichnung der entsprechenden Wertpapiere mit neuen Streifbändern. Eine Auslieferung effektiver Wertpapiere aus den Tresoren der Clearstream International geschieht nur in den seltensten Fällen, falls der Kunde dies ausdrücklich wünscht. - Vgl. auch Lieferung, Lieferung von Wertpapieren.





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