Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kursabschlag

price reduction, discount, downtick. Bei Börsenkursen ergibt sich ein Abschlag durch die Subtraktion eines bestimmten mit dem Wertpapier verbundenen Rechts vom aktuellen Kurswert. Hierbei kann es sich um die ausgeschüttete Dividende, die ausgezahlten Zinsen oder den Wegfall eines Bezugsrechts handeln. - Im ersten Fall entspricht der Dividendenabschlag genau der Dividendenhöhe, die Kursnotiz erhält den Zusatz ausschließlich Dividende. Im zweiten Fall entspricht der Zinsabschlag genau der Höhe der ausgezahlten Zinsen, die Kursnotiz erhält den Zusatz ex Zinsen. Beim Bezugsrechtsabschlag notiert das Wertpapier vermindert um den Wert des Bezugsrechts am Vortag, die Kursnotiz erhält den Zusatz ausschließlich Bezugsrecht. I.d.R. holen die betroffenen Wertpapierkurse diese Abschläge in kurzer Zeit wieder auf.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kurs-Informations-Service-System, (KISS)
 
Kursabzug
Weitere Begriffe : Eigenmittelgrundsatz | Preisbildung an der Börse | International Center for Settlement of Investment Disputes (ICSID)
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.