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Ausgabe 2014
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Selbstfinanzierung

Gewinnthesaurierung, self-financing; bezeichnet eine rechtsformunabhängige Art der Innen- und Eigenfinanzierung von Unternehmen. Die benötigten Mittel werden hier ohne Kapitalzufluss von außen finanziert. Dies erfolgt durch Verwendung der innerhalb einer Unternehmung generierten Cash-Flows oder durch Einbehaltung von Teilen des, den Eigenkapitalgebern zurechenbaren, Periodenerfolgs. - Man unterscheidet offene und stille (verdeckte) S. Offene S. sind aus der Bilanz ersichtlich, da sie durch Zuführung von Teilen des nicht ausgeschütteten Jahresüberschusses in die offenen Rücklagen entstehen. Stille S. werden beim Gewinnausweis nicht berücksichtigt, da stille Reserven gebildet werden. Der Finanzierungseffekt entsteht hier aufgrund des geringeren Abflusses liquider Mittel und nicht durch Mittelzufluss. Ein auszahlungs- mindemder Steuerstundungseffekt tritt ein. - Des Weiteren wird in S. i.e.S. und i.w.S. unterschieden. S. i.e.S. ist auf die Einbehaltung von Gewinnen begrenzt. S. i.w.S. beinhaltet auch Abschreibungen, Rückstellungszuweisen, Kapitalfreisetzungen und gegebenenfalls resultierende Salden aus Vermögensumschichtungen. - S. reduziert die Kapitalbeschaffiingskosten, beeinflusst aber nicht die Haftungsverhältnisse der Unternehmung. Da selbstfinanzierte Mittel der Kontrolle des Kapitalmarktes entzogen sind, besteht die Gefahr, dass jene Mittel nicht im Sinne der Kapitalgeber verwendet werden (Principal- Agency-Theory).





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