Wandelanleihe
Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation, convertible bond. Anleihe, die dem Anleihegläubiger das Recht verbrieft, die W. innerhalb einer bestimmten Frist zu vorher festgelegten Wandlungsbedingungen in Aktien der emittierenden Gesellschaft zu tauschen. Macht er von seinem Wandlungsrecht keinen Gebrauch, wird die Anleihe zu den in der Anleiheausstattung festgelegten Konditionen verzinst und getilgt. Im Gegensatz zur Optionsanleihe kann das Optionsrecht nicht von der W. getrennt werden. Der Investor wird durch die Wandlung vom Gläubiger zum Teilhaber der Unternehmung. Gemäß § 221 AktG muss die Emission von W. und die damit verbundene bedingte Kapitalerhöhung von mindestens 75 % des anwesenden Kapitals auf der Hauptversammlung genehmigt werden (Dreiviertelmehrheit). Dabei steht den Altaktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. - Für den Anleger in W. ist mit dem Erwerb der Anleihe die Möglichkeit verbunden, durch den Tausch der W. in Aktien der Unternehmung Kursgewinne zu erzielen und somit an einer positiven Entwicklung des Aktienkurses zu partizipieren. - Während der Laufzeit ist der Kurs der W. in starkem Maße abhängig vom Kursverlauf der zugrunde liegenden Aktie. Der Investor muss berücksichtigen, dass W. aufgrund des eingeräumten Optionsrechtes i.d.R. unter den Marktsätzen verzinst werden. - Vgl. auch Wandelanleihe als Kapitalanlage und Wandelanleihe, Verwässerungsschutz.
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