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Ausgabe 2014
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Eigenkapital (EK)

equity capital, shareholders\' equity. Das E., dessen Ausweis auf der Passivseite der Bilanz erfolgt, umfasst diejenigen Mittel, die einem Unternehmen von dessen Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt werden. Dies kann entweder in Form der Beteiligungsfinanzierung erfolgen oder dadurch, dass die Eigentümer auf die Ausschüttung von Gewinnen verzichtet haben (Selbstfinanzierung). Das E. ergibt sich bilanziell als Differenz zwischen Rohvermögen (Bilanzsumme) und Schulden. Übersteigt das Vermögen die Schulden, wird das E. als Reinvermögen bezeichnet. Sind die Schulden höher als das Vermögen, wird von negativem E. gesprochen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Eine solche Überschuldung ist bei Kapitalgesellschaften ein Grund zur Beantragung der Insolvenz. -    Bei Kapitalgesellschaften setzt sich nach § 266 III HGB das rechnerische E. aus dem nominellen E., mit dem die konstanten E.- konten bei Unternehmensrechtsformen mit Haftungsbeschränkung bezeichnet werden, und den variablen E.-positionen zusammen. Dazu zählen die Kapitalrücklagen, die durch Gewinnthesaurierung gebildeten gesetzlichen und anderen Gewinnrücklagen, der Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag sowie der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Alternativ zu dieser Bilanzaufstellung vor Gewinnverwendung kann die Bilanz auch nach teilweiser oder vollständiger Gewinnverwendung aufgestellt werden; in diesem Fall ersetzt der Posten Bilanzgewinn den Gewinnvortrag und den Jahresüberschuss. - Das E. erfüllt folgende Funktionen: a) Finanzierung von Vermögensgegenständen, die nicht mit Fremdkapital finanziert werden sollen; b) Haftungs- und Garantiefunktion, indem das E. zum Schutz der Gläubiger als Verlustpuffer gegen Forderungsausfälle haftet, wofür eine E.- Ausstattung in angemessener Höhe erforderlich ist; c) Gewährung bestimmter Eigentums-, Verfügungs- und Informationsrechte. Den E.-Gebern steht im Gegensatz zu den Fremdkapitalgebern ein Mitwirkungsrecht an der Unternehmensleitung zu. Sie erhalten keine feste Vergütung für die Kapitalüberlassung, sondern haben Anspruch auf den ihrer Beteiligung entsprechenden Anteil am Residualgewinn. - Gegensatz: Fremdkapital.





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