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Ausgabe 2014
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Genussscheine

profit-sharing certificate, dividend-right certificate, participation certificate; sind Wertpapiere, die Genussrechte gegenüber der begebenden Unternehmung verbriefen. Sie werden auch an der Börse gehandelt. Genussrechte sind Vermögens-, keine Mitgliedsrechte. Daher haben G. eine gläubigerrechtliche Stellung mit begrenzter Laufzeit oder einem Kündigungsrecht der Inhaber. Die Ausgestaltung von G. ist, da nicht gesetzlich geregelt, vielfältig. Neben der gebräuchlichen Beteiligung am Gewinn und/oder dem Liquidationserlös findet man Bezugsrechte auf weitere G., auf Aktien und auf Anleihen mit Wandel- oder Optionsrecht. In vielen Fällen werden Genussscheine zusammen mit Schuldverschreibungen zur Finanzierung begeben (Genussrechtskapital). Diese Kombinationen sind Gewinn- und Wandelschuldverschreibungen ähnlich. Genussrechtskapital mit Gewinn- und unbeschränkter Verlustbeteiligung ist für Kreditinstitute als Ergänzungskapital haftendes Eigenkapital. Gewinnbeteiligungen aus G. sind steuerlich Zinsaufwand bzw. -ertrag und unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, falls kein Anteil am Liquidationserlös vereinbart ist.





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Weitere Begriffe : Optionserklärung | Stimmrechtsbeginn | Stillhalter in Geld
 
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