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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Risikopolitik

Abgestimmter Einsatz aller Einzelmaßnahmen, um im Unternehmen Verlustgefahren transparent zu machen (Risikomessung), den Eintritt möglicher Verluste zu verhindern oder die Folgen möglichst gering zu halten. Die ursachenbezogene R. zielt auf Vermeidung von Risiken; wirkungsbezogene R. will die Folgen eingetretener Risiken abfedem oder begrenzen. Die Maßnahmen der R. umfassen neben der Risikobegrenzung (Limitierung), die Risikokompensation (Hedging), die Risikoverteilung (zeitliche, personelle, sachliche Streuung), die Risikoabwälzung und Risikoüberwälzung (Verträge, Garantien, Versicherungen) sowie einschlägige personelle und organisatorische Maßnahmen. Mit der R. kann sich das Unternehmen gegen die Gefahr einer negativen Abweichung des zukünftig realisierten Erfolgs vom erwarteten Erfolg schützen, entweder durch risikobegrenzende oder -ausschließende Strategien oder durch risikoabgeltende Strategien. Besonders bedeutend ist die R. bei Banken und Finanzinstitutionen. In den Kreditinstituten ist insbes. die Kreditrisikopolitik Bestandteil der Kreditpolitik und damit des Risikomanagements. Die R. sollte jedoch Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik sein. Sie sollte sich beschäftigen mit neuen Produkten, Fragen der erfolgsbezogenen Entlohnung, Förderung und Sicherstellung des Fachwissens, Autorisierung von Personen für die Risikoübernahme und der Festlegung von Limiten für alle wesentlichen Risiken. Diese gliedern sich in das Marktpreisrisiko, insbes. das Zinsänderungsrisiko, Kursrisiko, das Kreditrisiko und die operativen Risiken. Die wohl bekannteste Kennzahl zur Beschreibung des Marktpreisrisikos eines Handelsbestandes aus Wertpapieren oder allgemein eines Portfolios risikobehafteter Anlagen ist der Value-at-Risk. Sie dient zur Quantifizierung des Risikos im Bereich der Kreditinstitute mit bankinternen Risikomess- und Steuerungsmodellen (Risikomessung). Durch die in der 6. KWG-Novelle (KWG) geschaffene Möglichkeit, die Kennziffer als Grundlage zur Ermittlung der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung zu verwenden, hat die Ermittlung des VaR für das Risikomanagement in Kreditinstituten mittels Risikomodellen zentrale Bedeutung erlangt. Risikomodelle sind zeitbezogene stochastische Darstellungen der Veränderungen von Marktpreisen oder Zinssätzen und ihrer Auswirkungen auf den Marktwert einzelner Finanzinstrumente oder Gruppen von Finanzinstrumenten. Der Value-at-Risk ist die Bezeichnung für ein in Geldeinheiten ausgedrücktes Verlustpotential, das durch Marktpreisrisiken der im Portfolio enthaltenen Anlagen gegeben ist und mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Der VaR muss also stets von der Angabe einer Restwahrscheinlichkeit begleitet werden, mit der ein höherer Verlust eintreten kann. Ziel ist, das Verlustpotential möglichst genau zu ermitteln, um es (a) zur Grundlage der Risikoeinschätzung einzelner Portfolios, etwa des Handelsbestandes einzelner Händler, Gruppen oder Abteilungen und entsprechender Handelslimite zu machen; (b) als Steuerungsinstrument und Basis für die Risk-Retum-Kalkulation in Kreditinstituten zu verwenden; (c) im Rahmen interner Risikomodelle zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Meldepflichten und zur Ermittlung der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung zu verwenden. Die in der Praxis eingesetzten Methoden zur Bestimmung des gesuchten Quantils der Verteilung des Portfoliowertes unterscheiden sich nach der Bestimmung des Positionswertes einzelner im Portfolio enthaltenen Positionen (Instrumentenmapping), Art und Anzahl der verwendeten Risikofaktoren, die für die Veränderung der Risikofaktoren (Risikofaktorrenditen) unterstellte Verteilung und deren Einfluss auf den Portfoliowert (Risikofaktormapping), Zuordnung einzelner Instrumente zum Portfolio (Positionsmapping), Parametrisierung der Verteilung, Prognosehorizont, sowie Annahmen für die Renditeverteilungen (Data Generating Process, DGP). Die Grundannahme vieler in der Praxis eingesetzter Modelle (vgl. z.B. RiskMetrics) lautet: Die Wertänderung des Portfolios am Ende einer gegebenen Periode hängt linear von den Renditen einer festen Anzahl von Risikofaktoren ab. Diese Annahme (lineare Faktorsensitivität) macht die Schätzung der Abhängigkeiten z.B. durch ökonometrische Modelle einfacher und ist in theoretischen Modellen wie z.B. dem CAPM für manche Instrumente (z.B. Aktien-Beta als Abhängigkeit zwischen Aktien und Marktindex), ebenfalls zu finden. Annahme 2 lautet: Die Risikofaktoränderungen sind multivariat normalverteilt. Diese Annahme hat zur Konsequenz, dass auch die Portfoliorenditen bei linearer Abhängigkeit von den Risikofaktoren normalverteilt sind. Eine weitere für kurze Prognosezeiträume tolerierbare Vereinfachung ist: Der Erwartungswert der Portfoliorenditen wird gleich 0 gesetzt. Damit wird eine Normalverteilung mit Erwartungswert 0 unterstellt, so dass als einziger Parameter noch die Standardabweichung der Portfolioverluste geschätzt werden muss. Strategien zur Verringerung des Marktpreisrisikos sind neben der Absicherung durch Derivate die Strategien, die auf der Korrelation verschiedener Wertpapierrenditen beruhen. Besondere Bedeutung bei der Sicherung gegen spezielle Kurswertrisiken (unsystematisches Risiko, z.B. Aktienkursrisiko) erlangt darüber hinaus die Diversifikation. Risikopolitische Strategien gegen Zinsänderungsrisiken zielen auf die Begrenzung des Gesamtrisikos aus zinstragenden Aktiv- und Passivpositionen. Bei Banken muss die Risikosteuerung im Rahmen der Planung des gesamten monetären Leistungsprogramms und der Abstimmung der Strukturen von Aktiva und Passiva (BilanzStrukturmanagement) erfolgen. Auch die liquiditätspolitische Sichtweise ist wegen der Gefahr von Liquiditätsstörungen (Liquiditätsrisiko) mit einzubeziehen. Festzinsrisiken (z.B. aus dem aktivischen Zinsänderungsrisiko) können z.B. mit Hilfe der Zinsbindungsbilanz oder (bei gleichzeitiger Einbeziehung des variablen Zinsänderungsrisikos) mit der Zinselastizitätenbilanz gemessen werden. Risikobegrenzende Strategien zielen dann auf die Limitierung offener Zinspositionen (Uncovered Exposure) ab. Eine große Vielfalt entsprechender Finanzinnovationen kann zur Veränderung von Zinspositi- onsblöcken bzw. zur Risikokompensation durch Gegengeschäfte (Hedging) eingesetzt werden. Beispiele dafür sind neben den Zins-Swaps Zinstermingeschäfte in außerbörslichen (Zins- Forwards, FRA\'s) und börsenmäßig gehandelten Formen (Zins-Futures), sowie ZinsOptionsgeschäfte. Strategien zum Schutz gegen Risiken für das Kreditausfallrisiko (default risk), die beim einzelnen Kredit ansetzen, bestehen in geschäftspolitischen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung, zur laufenden Kreditüberwachung und zur Besicherung von Krediten durch Sach- oder Personensicherheiten. Ferner erfolgt die Festlegung von Kreditobergrenzen für den einzelnen Kreditkunden, von absoluten Kreditobergrenzen für Großkredite und die Risikoteilung mit anderen Kreditgebern bei Konsortialkrediten. Die Einrechnung von nach Bonitätsmerkmalen gestaffelten Risikokosten in die Kreditkonditionen wird als risikoabgeltende Maßnahme zwar beim Einzelkredit ansetzt, zielt aber auf Gesamtrisiken aus dem Kreditgeschäft. Eine Strategie gegen Kreditausfallrisiken auf Basis von Gesamtrisiken ist die Diversifikation des Kreditportefeuilles anhand verschiedener Kriterien, Streuung nach Kreditarten, Branchen und Regionen bzw. (mit Blick auf das Länderrisiko) nach Ländern. Außerdem kann die Höhe der Kreditbeträge in den so abgegrenzten Gruppen zudem limitiert werden (Branchenoder Länderlimite). Operative Risiken bestehen im Fehlverhalten von Mitarbeitern und dem Versagen technischer Systeme. Vorbeugend im personellen Bereich können die Schulung regelmäßige intensive Kontrollen, die Aufgaben Verteilung, das Vier-Augen-Prinzip sowie eine strikte Trennung des Handelsgeschäftes von den Kontrollaufgaben wirken. Die Sicherheit technischer Systeme, insbes. in der Datenverarbeitung kann durch verschiedenste Konzepte verbessert werden. Eine besondere Komponente der R. ist die Haftungsreservepolitik. Diese bezieht sich bezieht sich auf Situationen, in denen die positiven Erfolgserwartungen nicht realisiert werden können, sondern aus Risiken Verluste entstehen. Der Aufbau von monetären Haftungsreserven ist mit quantitativen und qualitativen Fragestellungen verbunden. In quantitativer Hinsicht muss entschieden werden, welche Höhe des Haftungspotentials für erkannte, aber im Rahmen der Risikopolitik nicht abgesicherte, sowie für nicht erkannte Risiken absolut gesehen als ausreichend erscheint. Qualitative Überlegungen zielen darauf ab, in welchen Formen Haftungsreserven gehalten werden sollen. Gliedert man die nicht durch Maßnahmen der R. abgesicherten Risiken nach der Eintrittswahrscheinlichkeit in Risikokategorien, so sollten bei Einbeziehung aller Risiken, d.h. auch solcher mit sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, diese nicht höher sein als das Haftungspotential. Bei Kreditinstituten ist dies nach Mindesteigenkapitalanforderungen des KWG bzw. der Bankenaufsicht gemäß den Eigenkapitalgrundsätzen gewährleistet. Allerdings können auch bei Banken die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Risikobeschränkung wegen der ihnen fehlenden Spezifizierung nach der individuellen Risikosituation des jeweiligen Instituts sicherheitspolitische Strategien nicht ersetzen, da sie primär auf die äußersten Grenzen der Risikoübernahme und das für diese extremen Risiken als noch angemessen angesehene haftende Kapital abzielen. Das R. hat sie aber als aus übergeordneten gesamtwirtschaftlichen Interessen notwendige Rahmenbedingungen uneingeschränkt zu beachten. Die Integration der aufsichtsrechtlichen Regelungen und der Risikosteuerung wurde im Bereich des Marktrisikos durch die Verwendung des Value at Risk als Grundlage für die Eigenkapitalunterlegung erleichtert. Für den Fall, dass Verluste drohen oder sogar eintreten, werden Strategien zum Einsatz der Haftungsreserve benötigt. Festzulegen ist, welche Teile der Reserve in der konkreten Situation zum Verlustausgleich verwendet werden (Verlustausgleichspolitik). Der Einsatz vorhandener stiller Reserven kann aber bereits zur Glättung des Gewinnausweises geboten sein, um z.B. aus Gründen der Erhaltung des Standings einen Mindestgewinn ausweisen zu können. Als geschäftspolitischer Rahmen, den die Haftungsreservepolitik (Sicherheitspolitik) sowie Verlustausgleichspolitik für die konkrete Durchführung der Risikosteuerung und -kontrolle darstellt, ist sie für Entscheidungen auf allen Ebenen relevant. Andererseits muss die R. aber auch zentral koordiniert und kontrolliert werden. Das strategische Controlling und das operative Controlling bilden hierfür den Ausgangspunkt. Die Verantwortung für die R. liegt jedoch unteilbar bei der Geschäftsleitung. Mit der Beurteilung von Konzepten bzw. der konkreten Quantifizierung von Risiken verbinden sich vielfältige ökonomische und mathematisch-statistische Überlegungen: Zu entscheiden ist z.B. über Konzepte wie dem Kreditscoring oder der Diskriminanzanalyse bis hin zu Prognosemethoden für Ausfallrisiken auf Basis wahrscheinlichkeitstheoretischer Konzepte (Kreditport- foliomodelle) . Mit Blick auf Preisrisiken sind Ansätze zur Prognose der Entwicklung von Marktpreisen (z.B. Zinssätze, Devisen- und Aktienkurse) zu beurteilen. Auch die unterschiedliche Genauigkeit verschiedener Mess- und Schätzverfahren stellt sich als Problem dar. Zu befinden ist weiterhin über einzubeziehende Umweltsituationen i.S. von Szenarios oder Extremfällen (worst cases). Risikobegrenzende bzw. -ausschließende Strategien sollen Einzel- und Gesamtrisiken im liquiditätsmäßig-finanziellen und technisch-organisatorischen Leistungsprozess begrenzen (Limite) oder ganz ausschließen (vollständiger Verzicht auf einzelne Geschäfte mit hohem Risiko). Vor der Risikosteuerung und -kontrolle muss die systematische Analyse der Risiken und die Gewinnung und Auswertung von Informationen zum Schutz gegen Risiken und zur Vorsorge für Risikofolgen stehen. Die mit den risikopolitischen Maßnahmen verbundenen Kosten und Aufwendungen (z.B. Versicherungen, Revision, Schulung) sowie verminderten Ertragschancen (z.B. Verzicht auf riskante Geschäfte, Limitierung, Absicherungskosten, häufige Schließung offener Positionen) sind gegenüber dem Zuwachs an Sicherheit abzuwägen. Auf Basis dieser Informationen zu den Risiken und den möglichen Maßnahmen erfolgt dann die Steuerung und Kontrolle der Risiken. Das angestrebte Sicherheitsniveau und damit die konkrete Sicherheitspolitik ist eine strategische Entscheidung im Rahmen der Geschäftspolitik. Die Wahl von Strategien zur Risikokompensation (Hedging) ist neben der Risikomessung ein wesentlicher Teil der Risikopolitik. Neben dem Einsatz von Forward- und Futureskontrakten spielt das Hedging mit Optionen eine bedeutende Rolle. Im Sprachgebrauch der R. bei Finanzgeschäften versteht man unter dem Hedging die Risikoreduktion oder vollständige Risikoeliminierung einer offenen Position (Grundgeschäft), z.B. einer Kassaposition in Wertpapieren (Risikokompensation). Das Risiko wird dabei als Höhe des Verlustes aufgrund von Preisänderungen aufgefasst. Es lassen sich drei Zielsetzungen des Hedging unterscheiden: (a) Risikoreduktion bzw. Risikoeliminierung; (b) Erzielen von Basisgewinnen; (c) Portfolio Hedging. Die gewünschte Risikoreduzierung bzw. Risikoeliminierung könnte am einfachsten dadurch erfolgen, dass die betroffene Position zum aktuellen Marktpreis P verkauft und der Erlös risikolos investiert wird. Beim Hedging geht man jedoch davon aus, dass das Grundgeschäft aufrechterhalten bleiben soll und durch ein geeignetes Gegengeschäft F (Sicherungsgeschäft) eine negative Preisentwicklung der Gesamtposition aus beiden Geschäften vermieden oder verringert werden soll. Hedging zum Erzielen von Basisgewinnen wird hingegen durchgeführt, wenn der Hedger damit rechnet, dass sich die Basis B als Differenz aus Terminkurs F und Kassapreis P des zu hedgenden Instruments ändert. Dies ist möglich, wenn die Größen F und P zwar korreliert, aber nicht identisch sind. In Anlehnung an die Portfolio Selection spricht man von Portfolio Hedging, wenn das Risiko eines Portfolios durch optimale Kombination von Kassa- und Terminpositionen minimiert werden soll. Dabei wird unterstellt, dass die Marktteilnehmer für ihre Hedgingentscheidungen die erwartete Rendite und das erwartete Risiko in Form der Varianz bzw. Standardabweichung der Renditen verwenden. Eine risikominimale Kombination von Kassa- und Terminposition ist als optimale Hedge Ratio h* gegeben, wenn das gewählte Verhältnis von zu verkaufenden Terminkontrakten zu Kassainstrumenten die Varianz der Portfoliorendite minimiert. Die Hedge Ratio h wird entweder analytisch oder über lineare Einfachregression aus den historischen Renditen des Kassa- und Termininstruments bestimmt. In diesem Fall entspricht die risikominimale Hedge Ratio dem negativen Regressionskoeffizienten. Das Grundgeschäft ist üblicherweise eine Kassaposition, während als Gegengeschäft ein Termingeschäft oder ein Optionskontrakt angenommen wird. Dieser Fall wird als Cash Hedge bezeichnet. Allerdings können durch Hedging auch Risiken reduziert werden, indem Terminkontrakte als temporärer Ersatz für später ohnehin fällige Verträge abgeschlossen werden. Damit werden die Risiken aus zukünftig erforderlichen Kassageschäften ebenfalls reduziert oder eliminiert; Beispiele sind etwa die Unsicherheit über künftige Erzeugungsmengen oder Verkaufspreise, die Wechselkursschwankungen bei Exportgeschäften oder Zinsschwankungen bei der Emission festverzinslicher Titel. Man spricht in diesem Fall von einem Anticipatory Hedge. In beiden vorgenannten Fällen kann danach unterschieden werden, ob das Grundgeschäft eine Bestandsposition (long position) oder eine Verpflichtung (short position) darstellt. Üblicherweise handelt es sich beim Cash Hedge um die Absicherung einer Bestandsposition, der eine short position, also ein Verkauf von Terminkontrakten gegenübergestellt werden muss. Man bezeichnet dies als einen Short Hedge. Ist das Grundgeschäft jedoch eine Verpflichtung, z.B. zur Zahlung eines gegebenen Betrages in Fremdwährung, so kann dieses durch einen Long Hedge, z.B. den Kauf einer entsprechenden Anzahl (long position) von Forward-Kontrakten (Währungsrisiko, Kurssicherung) abgesichert werden. Ein Mikro Hedge liegt vor, wenn für jede Position aus Grundgeschäften (z.B. Bestandspositionen eines Handelsbuches) eine gegenläufige Hedge Position aufgebaut wird. Die Aufrechnung von bereits bestehenden long und short Positionen in den Grundgeschäften unterbleibt hierbei. Beim Makro Hedge werden zunächst die einander in Art und Laufzeit entsprechenden long und short Positionen gegeneinander gestellt (Netting) und lediglich der jeweilige Überhang abgesichert. Damit sich die Preisentwicklung des Grund- und Absicherungsgeschäfts möglichst aus- gleichen, ist eine hohe Korrelation beider Geschäfte vorteilhaft. Das benötigte negative Vorzeichen der Korrelation kann durch Gestaltung der Absicherungsposition (long oder short) erzeugt werden. Ein Pure Hedge ist gegeben, wenn das Grundgeschäft und das Underlying des Termingeschäfts in der Art übereinstimmen (z.B. DAX-Portfolio und DAX-Futures Kontrakt) oder Kassa - und Terminpositionen im Devisenhandel und somit eine hohe Korrelation zwischen Kassapreis P und Forward-/Futurespreis F vorliegt. Die Basis B = F - P verläuft damit nahezu deterministisch, d.h. ein Basisrisiko existiert kaum. Da häufig das Grundgeschäft nicht mit einem identischen Termingeschäft abgesichert werden kann (z.B. Portfolios in einer Zusammensetzung, die nicht dem DAX entspricht), muss auf Gegengeschäfte ausgewichen werden, die in wesentlichen Merkmalen ab weichen, deren Preise sich aber dennoch möglichst gleichlaufend entwickeln (Cross Hedge). Das Risiko einer negativen Preisentwicklung P wird somit durch ein nicht mehr geringes Basisrisiko B = F - P eingetauscht. Bei positiver Korrelation zwischen F und P wird das Gesamtrisiko jedoch auf jeden Fall verringert. Bezüglich des Zeitpunkts zu dem das Grundgeschäft abgesichert werden soll, unterscheidet man danach, ob dieser Zeitpunkt fest gegeben ist (Statischer Hedge, Starker Hedge), oder ob während einer vorgegebenen Haltedauer eine Risikoabsicherung gegeben sein soll (Dynamischer Hedge, Schwacher Hedge). Im zuerst genannten Fall wird die Laufzeit des Gegengeschäfts möglichst exakt an den gewünschten Absicherungszeitpunkt T angepasst. Beim theoretischen Fall des dynamischen Hedges wird zu jedem denkbaren Zeitpunkt während einer Haltedauer der Hedge risikooptimal angepasst. Beim in der Praxis anzutreffenden Schwachen Hedge wird eine Reihe kürzerer Hedges (z.B. täglich, wöchentlich) nacheinander gebildet. Die Situation, in der ein Hedge als Risikoabsicherung benötigt wird, sei nun wie folgt beschrieben: Zu einem gegebenen Zeitpunkt t sollen die Preisrisiken, die aus dem Verkauf (der Beschaffung) einer Position zu einem künftigen Zeitpunkt T zum dann gültigen Marktpreis PT entstehen, verringert werden. Dabei scheidet ein sofortiger Verkauf (ein Kauf) zum bekannten Marktpreis Pt aus. Vielmehr steht in t ein Terminkontrakt F zur Verfügung, der auf dem Terminmarkt zum bekannten Preis k gehandelt wird und in T zur Lieferung des jeweiligen Objekts (Underlying) führt. Beim Pure Hedge wird bei Kauf (Verkauf) einer bestimmten Anzahl des Kontraktes F das Underlying in einer definierten Menge geliefert (abgenommen), so dass PT = FT gilt. Vor dem Zeitpunkt T (t<s <T) und beim Cross Hedge generell sind Terminkurs Fs und Kassapreis Ps lediglich korreliert. Beim Hedging mit Optionen unterscheidet man die statische Strategie als Absicherung durch Kauf von Verkaufsoptionen (long put) und dynamische Strategien (long put und short call) zum Delta Hedging im Rahmen der Portfolio Insurance. Die in der Praxis verwendeten Strategien bauen auf Annahmen wie die korrekte Bewertung von Optionen (Optionspreis) und die Vollständigkeit der Märkte auf. Literatur Basle Committee on Banking Supervision, (1997), Core Principles of Effective Banking Supervision, Basle. Basle Committee on Banking Supervision, (1998), Framework for Internal Control Systems in Banking Organisations, Basle Committee on Banking Supervision, (1998), Operational Risk Management, Basle. Coopers & Lybrand, (1996), GARP, generally accepted risk principles, o. O. GEIGER, H. (1999), Die Risikopolitik der Banken, in: Der Schweizer Treuhänder 6-7, 1999, S. 555-560. o.V., (1996), Risikopolitik in Banken, CD Gabler Bank-Lexikon - Version 1.0. Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH 1996. SCHIERENBECK, H., (1997), Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 2: Risiko-Controlling und Bilanzstruktur- Management, 5. Auflage, Wiesbaden.      





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